
Ordnung ist das halbe Leben
Flohmarkt-Regeln
Marktzulassung
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich private Anbieter. Kinder unter 12 Jahren sind nur in Begleitung ihrer Eltern teilnahmeberechtigt. Über die Zulassung einzelner Anbieter und des Warenangebotes entscheidet der Veranstalter. Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich.
Marktzeiten
Der Markt beginnt um 8.00 Uhr und endet um 13.00 Uhr. Ein Standplatz wird ab 6.30 Uhr zugewiesen. Nach Zuweisung des Standplatzes kann aufgebaut werden.
Standplatzvergabe
Die Vergabe des Standplatzes erfolgt vor Ort durch den Veranstalter. Bei der Anfahrt ist anzugeben, ob das Fahrzeug am Stand abgestellt bleibt. Wer einfach ohne zugewiesenen Standplatz aufbaut, muss ggf. akzeptieren, dass er vom Veranstalter korrigiert wird bzw. einen anderen Standplatz zugewiesen bekommen kann.
Standinhaber
Der Standinhaber verpflichtet sich, seinen Stand mit seinem Namen und seiner Anschrift kenntlich zu machen.
Standtiefe
Die Standtiefe darf 2,50 Meter nicht überschreiten. Mit einem Fahrzeug am Stand, darf die Standtiefe 5,00 Meter nicht überschreiten.
Durchgangsbreite
Die Gänge und Durchfahrten sind von Fahrzeugen, Verkaufsständen, Kleiderständern und sonstigen Gegenständen unbedingt freizuhalten.
Lebensmittel
Das Anbieten von Lebensmitteln und Getränken ist nur nach Vereinbarung mit dem Veranstalter gestattet. Das Anbieten von alkoholischen Getränken ist ausgeschlossen.
Werbung
Es ist ohne Zustimmung des Veranstalters verboten, für andere Veranstaltungen zu werben.
Sauberkeit
Der Standplatz ist sauber zu hinterlassen und entstandener Müll ist mitzunehmen.
Anweisungen
Den Anweisungen des Veranstalters ist Folge zu leisten. Insbesondere sind Hunde an einer kurzen Leine zu führen und haben auf Anweisung des Veranstalters einen Maulkorb zu tragen.
Vorschriften
Die gesetzlichen Vorschriften sind durch jeden einzelnen Anbieter einzuhalten.
Untersagungen
Glücksspiele jeglicher Art und religiöse Werbung sind auf dem Marktgelände untersagt.
Das Anbieten folgender Artikel ist strengstens untersagt:
- Tiere
- Nationalsozialistische Artikel
- Gebrauchsfähige Waffen
- Kriegsspielzeug
- Pornographische Artikel
- Hehlerwaren
- Imitationen, Blender, Replikate, Repros etc.
- Nicht ordnungsgemäß lizensierte Tonträger
Verbindlichkeit
Die Flohmarkt-Regeln werden mit Inanspruchnahme eines Standplatzes bindend. Der Veranstalter behält sich vor, bei Nichteinhaltung dieser Regeln ein Teilnahmeverbot zu erteilen und ggf. auch rechtliche Schritte einzuleiten.